Energieaudit nach DIN EN 16247: Pflicht erfüllen, Kosten senken

Ihr Unternehmen ist auditpflichtig oder Sie wollen proaktiv
Einsparpotenziale aufdecken?

Wir führen das Energieaudit durch, erstellen den Maßnahmenplan und beantragen die Förderung. Bundesweit, normkonform, aus einer Hand.

bis zu 0%
BAFA-Förderung auf das Beraterhonorar
0 Jahre
Audit Zyklus laut EDL-G (§ 8)
0+
Auditierte Unternehmen
0€+
bilanzierte Nicht- wohngebäude

Orientierung

Betrifft Sie die Energieaudit-Pflicht?

Seit 2015 schreibt das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) für bestimmte Unternehmen ein Energieaudit nach DIN EN 16247 vor.

Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, hängt von der Größe ab.

Stichprobenartig von BAFA ausgewählt?

EDL-G verpflichtet Nicht-KMU zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1. BAFA prüft stichprobenartig, Bußgelder bis 50.000 € drohen. Wir erstellen Ihr normkonformes Energieaudit schnell, rechtssicher und effizient. Wir begleiten das Unternehmen durch die gesamte Kommunikation mit dem BAFA.

Nicht-KMU

Ihr Unternehmen hat mehr als 250 Mitarbeiter oder übersteigt 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme.

Das Audit ist gesetzlich vorgeschrieben und muss alle vier Jahre wiederholt werden.

  • Verpflichtend nach § 8 EDL-G
  • Wiederholung alle 4 Jahre
  • Normkonformer Nachweis für BAFA
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN EN 17463
Freiwillig + Förderung

KMU

Ihr Unternehmen hat weniger als 250 Mitarbeiter.

Das Audit ist freiwillig, wird daher mit bis zu 50 % vom BAFA gefördert.

  • Bis zu 50 % BAFA-Förderung
  • Grundlage für ISO 50001
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN EN
 17463
Freiwillig + Förderung

Kleinunternehmen

Auch für kleine Betriebe mit geringerem Energieverbrauch lohnt sich ein kompaktes Audit. Es deckt Einsparpotenziale auf, die im Tagesgeschäft untergehen, und wird ebenfalls gefördert.

  • Kompaktes Auditformat
  • Förderfähig über BAFA
  • Einstieg in systematische Effizienz

Fokus: Anlagen und Prozesse

Das Energieaudit nach DIN EN 16247 analysiert Ihre technischen Anlagen, Produktionsprozesse und den gesamten Energieverbrauch. Das ist das Verfahren, das auf dieser Seite beschrieben wird.

Fokus: Gebäude

Liegt der Schwerpunkt auf der Gebäudehülle, Heizung oder Kühlung, ist ein Sanierungskonzept nach DIN V 18599 der richtige Weg.

Förderung Nichtwohngebäude

Ablauf

So läuft ein Energieaudit ab

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum fertigen Auditbericht.
Wir koordinieren jeden Schritt, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

01.

Erstgespräch und Prüfung

Wir klären, ob Ihr Unternehmen auditpflichtig ist, welches Auditformat passt und ob eine BAFA-Förderung in Frage kommt. Kostenlos und unverbindlich.

02.

Förderantrag

Falls förderfähig, stellen wir den BAFA-Antrag in Ihrem Namen. Bei auditpflichtigen Nicht-KMU entfällt dieser Schritt, da keine Förderung vorgesehen ist.

03.

Standortbegehung

Wir kommen zu Ihnen, nehmen alle relevanten Daten auf: Energieverbrauch, Anlagen, Prozesse, Gebäudetechnik. Die Begehung erfolgt so, dass Ihre Betriebsabläufe nicht gestört werden.

04.

Analyse und Maßnahmenplan

Wir analysieren die Daten, identifizieren Einsparpotenziale und bewerten jede Maßnahme nach Wirtschaftlichkeit. Sie erhalten einen konkreten Maßnahmenplan mit Prioritäten.

05.

Auditbericht und Besprechung

Im persönlichen Gespräch erläutern wir die Ergebnisse und empfohlenen Maßnahmen. Der normkonforme Bericht erfüllt alle Anforderungen als Nachweis gegenüber BAFA und Behörden. Für auditpflichtige Unternehmen erstellen wir die erforderlichen Formulare.

06.

Umsetzungsbegleitung

Auf Wunsch begleiten wir Sie bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen: von der Fördermittelbeantragung über die Ausschreibung bis zur normgerechten Realisierung und der Auszahlung des Zuschusses.

Leistungen

Das ist im Energieaudit enthalten

Jedes Audit umfasst eine vollständige Analyse, Wirtschaftlichkeitsbewertung und den normkonformen Bericht. Darüber hinaus erhalten Sie bei uns einen entscheidenden Mehrwert.

Energieverbrauch vollständig erfassen

Systematische Analyse aller Energieströme in Ihrem Betrieb: Strom, Wärme, Kälte, Druckluft, Prozessenergie. Wir identifizieren, wo warum wie viel verbraucht wird.

Anlagen und Prozesse bewerten

Wir prüfen jede relevante Anlage auf Effizienz: Heizung, Lüftung, Beleuchtung, Produktionsanlagen, Druckluftsysteme. Mit konkreten
Optimierungsvorschlägen.’

Wirtschaftlichkeit berechnen

Für jede empfohlene Maßnahme erhalten Sie eine Kosten-Nutzen-Bewertung nach VALERI DIN EN 17463: Investitionshöhe, jährliche Einsparung, Amortisationszeit, Best Case und Worst Case Szenario.

Normkonformen Bericht erstellen

Der Auditbericht erfüllt alle Anforderungen der DIN EN 16247 und dient als offizieller Nachweis gegenüber BAFA und Behörden. Bei Nicht-KMU auch für die Wiederholungspflicht.

Förderung beantragen

Wir prüfen, welche Maßnahmen förderfähig sind, und übernehmen die Beantragung bei BAFA und KfW. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Umsetzungsbegleitung

Auf Wunsch bleiben wir nach dem Audit an Bord: Ausschreibung, Baubegleitung, Fördermittelabwicklung, Erfolgskontrolle. Bis die Maßnahme steht.

Unser Mehrwert: Wirtschaftlichkeitsanalyse nach DIN EN 17463 (VALERI)

VALERI ist im Rahmen eines Energieaudits nicht vorgeschrieben. Wir setzen die Methode trotzdem standardmäßig ein, weil sie die Qualität der Investitionsbewertung deutlich erhöht. Sie erhalten eine transparente, nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für jede empfohlene Maßnahme. Das macht den Unterschied zwischen „könnte sich lohnen” und „rechnet sich in 3 bis 4 Jahren”.

Abstrakte grüne Hintergrundgrafik
BAFA-Förderung auf das Beratungshonorar

Förderung

Förderprogramme für Energieaudits

Nicht auditpflichtige Unternehmen können das Energieaudit über das BAFA fördern lassen. Wir übernehmen die Antragstellung vollständig.

Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Die Förderung deckt bis zu 50 % des Beratungshonorars ab.
Voraussetzung: Unternehmenssitz in Deutschland und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt und bewilligt werden.

Förderung nach Energiekosten

Für nicht auditpflichtige Unternehmen (KMU und KU)

Jährl. Energiekosten (netto)
Max. Zuschuss
unter 10.000 €
600 €
über 10.000 €
3.000 €

Wichtig zu wissen

Bedingungen und Alternativen

  • Auditpflichtige Nicht-KMU: erhalten keine Förderung für das Audit selbst. Die Pflicht kann alternativ durch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS erfüllt werden.
  • Umsetzung von Einzelmaßnahmen: nach dem Audit können Einzelmaßnahmen separat gefördert werden (BAFA, KfW). Auch hier übernehmen wir die Antragstellung.
  • Verbundene Unternehmen: Auch KMU können auditpflichtig werden, wenn sie Teil eines Konzernverbunds sind. Wir prüfen Ihren Status im Erstgespräch.

vorteile

Das bringt Ihnen ein Energieaudit

Unabhängig davon, ob Sie auditpflichtig sind oder freiwillig handeln:
Ein professionelles Energieaudit zahlt sich aus. Hier sind die konkreten
Ergebnisse, die Sie erwarten können.

Energiekosten senken

Sie erfahren genau, wo in Ihrem Betrieb noch Einsparpotenzial vorhanden ist und welche Maßnahmen sich wirtschaftlich rechnen.

Rechtssicherheit herstellen

Auditpflichtige Unternehmen erhalten einen normkonformen Nachweis, der allen Anforderungen des BAFA und des EDL-G entspricht. Somit gibt es kein Bußgeldrisiko.

Grundlage für ISO 50001

Der Auditbericht liefert die Datenbasis, wenn Sie später ein Energiemanagementsystem einführen möchten. Der Übergang ist dann kein Neuanfang, sondern ein logischer nächster Schritt.

Häufige Fragen

Das werden wir oft gefragt

Kurze, klare Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Energieaudits, Auditpflicht und Förderung.

  • Ist mein Unternehmen auditpflichtig?

    Auditpflichtig sind Unternehmen, die kein KMU sind: mehr als 250 Mitarbeiter oder mehr als 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme. Achtung: Auch KMU können betroffen sein, wenn sie Teil eines Konzernverbunds sind oder verbundene Unternehmen haben. Wir prüfen Ihren Status im Erstgespräch.

  • Wie oft muss das Audit wiederholt werden?

    Alle vier Jahre – so schreibt es § 8 EDL-G vor. Alternativ kann die Pflicht dauerhaft durch ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS erfüllt werden. Wir begleiten Sie bei beiden Wegen.

  • Was passiert, wenn ich das Audit nicht durchführe?

    Es droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 € pro Kalenderjahr. Zuständig für die Kontrolle ist das BAFA. Zusätzlich entgehen Ihnen konkrete Einsparpotenziale und Fördermöglichkeiten. Bei Unsicherheit über Ihren Auditpflicht-Status klären wir das kostenlos im Erstgespräch.

  • Muss ich die empfohlenen Maßnahmen umsetzen?

    Nein. Das Audit verpflichtet nur zur Analyse und zum normkonformen Bericht – nicht zur Umsetzung. Sie entscheiden selbst, welche Maßnahmen Sie angehen. Wenn Sie umsetzen möchten, begleiten wir Sie gerne bei Förderantrag und Realisierung.

  • Was ist der Unterschied zwischen Energieaudit und ISO 50001?

    Das Energieaudit ist eine alle vier Jahre zu wiederholende Analyse mit Maßnahmenplan – der schnellste Weg zur Erfüllung der Auditpflicht. ISO 50001 ist ein dauerhaftes Managementsystem mit kontinuierlichem Monitoring, das die Auditpflicht dauerhaft ersetzt. Das Audit kann dabei als Datenbasis für den Einstieg in ISO 50001 dienen.

  • Wie lange dauert ein Energieaudit?

    Der gesamte Prozess – von der Erstberatung bis zum fertigen Bericht – dauert typischerweise mehrere Wochen, abhängig von Unternehmensgröße und Standortanzahl. Die Begehung vor Ort planen wir so, dass Ihr Betriebsablauf nicht gestört wird. Eine konkrete Zeiteinschätzung erhalten Sie im Erstgespräch.

  • Was kostet das Audit nach Abzug der Förderung?

    Das hängt von Umfang und Förderhöhe ab. Förderfähige KMU erhalten bis zu 50 % zurück – bis zu 3.000 € je nach Energiekosten. Im kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen eine transparente Kostenschätzung inklusive Ihres realen Eigenanteils nach Förderung.