Energieaudit nach DIN EN 16247: Pflicht erfüllen, Kosten senken
Ihr Unternehmen ist auditpflichtig oder Sie wollen proaktiv
Einsparpotenziale aufdecken?
Wir führen das Energieaudit durch, erstellen den Maßnahmenplan und beantragen die Förderung. Bundesweit, normkonform, aus einer Hand.
Orientierung
Betrifft Sie die Energieaudit-Pflicht?
Seit 2015 schreibt das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) für bestimmte Unternehmen ein Energieaudit nach DIN EN 16247 vor.
Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, hängt von der Größe ab.
Stichprobenartig von BAFA ausgewählt?
Ablauf
So läuft ein Energieaudit ab
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum fertigen Auditbericht.
Wir koordinieren jeden Schritt, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Erstgespräch und Prüfung
Wir klären, ob Ihr Unternehmen auditpflichtig ist, welches Auditformat passt und ob eine BAFA-Förderung in Frage kommt. Kostenlos und unverbindlich.
Förderantrag
Falls förderfähig, stellen wir den BAFA-Antrag in Ihrem Namen. Bei auditpflichtigen Nicht-KMU entfällt dieser Schritt, da keine Förderung vorgesehen ist.
Standortbegehung
Wir kommen zu Ihnen, nehmen alle relevanten Daten auf: Energieverbrauch, Anlagen, Prozesse, Gebäudetechnik. Die Begehung erfolgt so, dass Ihre Betriebsabläufe nicht gestört werden.
Analyse und Maßnahmenplan
Wir analysieren die Daten, identifizieren Einsparpotenziale und bewerten jede Maßnahme nach Wirtschaftlichkeit. Sie erhalten einen konkreten Maßnahmenplan mit Prioritäten.
Auditbericht und Besprechung
Im persönlichen Gespräch erläutern wir die Ergebnisse und empfohlenen Maßnahmen. Der normkonforme Bericht erfüllt alle Anforderungen als Nachweis gegenüber BAFA und Behörden. Für auditpflichtige Unternehmen erstellen wir die erforderlichen Formulare.
Umsetzungsbegleitung
Auf Wunsch begleiten wir Sie bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen: von der Fördermittelbeantragung über die Ausschreibung bis zur normgerechten Realisierung und der Auszahlung des Zuschusses.
Leistungen
Das ist im Energieaudit enthalten
Jedes Audit umfasst eine vollständige Analyse, Wirtschaftlichkeitsbewertung und den normkonformen Bericht. Darüber hinaus erhalten Sie bei uns einen entscheidenden Mehrwert.

Förderung
Förderprogramme für Energieaudits
Nicht auditpflichtige Unternehmen können das Energieaudit über das BAFA fördern lassen. Wir übernehmen die Antragstellung vollständig.
Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Die Förderung deckt bis zu 50 % des Beratungshonorars ab.
Voraussetzung: Unternehmenssitz in Deutschland und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt und bewilligt werden.
Förderung nach Energiekosten
Für nicht auditpflichtige Unternehmen (KMU und KU)
Wichtig zu wissen
Bedingungen und Alternativen
- Auditpflichtige Nicht-KMU: erhalten keine Förderung für das Audit selbst. Die Pflicht kann alternativ durch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS erfüllt werden.
- Umsetzung von Einzelmaßnahmen: nach dem Audit können Einzelmaßnahmen separat gefördert werden (BAFA, KfW). Auch hier übernehmen wir die Antragstellung.
- Verbundene Unternehmen: Auch KMU können auditpflichtig werden, wenn sie Teil eines Konzernverbunds sind. Wir prüfen Ihren Status im Erstgespräch.
vorteile
Das bringt Ihnen ein Energieaudit
Unabhängig davon, ob Sie auditpflichtig sind oder freiwillig handeln:
Ein professionelles Energieaudit zahlt sich aus. Hier sind die konkreten
Ergebnisse, die Sie erwarten können.
Häufige Fragen
Das werden wir oft gefragt
Kurze, klare Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Energieaudits, Auditpflicht und Förderung.
Ist mein Unternehmen auditpflichtig?
Auditpflichtig sind Unternehmen, die kein KMU sind: mehr als 250 Mitarbeiter oder mehr als 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme. Achtung: Auch KMU können betroffen sein, wenn sie Teil eines Konzernverbunds sind oder verbundene Unternehmen haben. Wir prüfen Ihren Status im Erstgespräch.
Wie oft muss das Audit wiederholt werden?
Alle vier Jahre – so schreibt es § 8 EDL-G vor. Alternativ kann die Pflicht dauerhaft durch ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS erfüllt werden. Wir begleiten Sie bei beiden Wegen.
Was passiert, wenn ich das Audit nicht durchführe?
Es droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 € pro Kalenderjahr. Zuständig für die Kontrolle ist das BAFA. Zusätzlich entgehen Ihnen konkrete Einsparpotenziale und Fördermöglichkeiten. Bei Unsicherheit über Ihren Auditpflicht-Status klären wir das kostenlos im Erstgespräch.
Muss ich die empfohlenen Maßnahmen umsetzen?
Nein. Das Audit verpflichtet nur zur Analyse und zum normkonformen Bericht – nicht zur Umsetzung. Sie entscheiden selbst, welche Maßnahmen Sie angehen. Wenn Sie umsetzen möchten, begleiten wir Sie gerne bei Förderantrag und Realisierung.
Was ist der Unterschied zwischen Energieaudit und ISO 50001?
Das Energieaudit ist eine alle vier Jahre zu wiederholende Analyse mit Maßnahmenplan – der schnellste Weg zur Erfüllung der Auditpflicht. ISO 50001 ist ein dauerhaftes Managementsystem mit kontinuierlichem Monitoring, das die Auditpflicht dauerhaft ersetzt. Das Audit kann dabei als Datenbasis für den Einstieg in ISO 50001 dienen.
Wie lange dauert ein Energieaudit?
Der gesamte Prozess – von der Erstberatung bis zum fertigen Bericht – dauert typischerweise mehrere Wochen, abhängig von Unternehmensgröße und Standortanzahl. Die Begehung vor Ort planen wir so, dass Ihr Betriebsablauf nicht gestört wird. Eine konkrete Zeiteinschätzung erhalten Sie im Erstgespräch.
Was kostet das Audit nach Abzug der Förderung?
Das hängt von Umfang und Förderhöhe ab. Förderfähige KMU erhalten bis zu 50 % zurück – bis zu 3.000 € je nach Energiekosten. Im kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen eine transparente Kostenschätzung inklusive Ihres realen Eigenanteils nach Förderung.