Individueller Sanierungs-
fahrplan (iSFP) für Ihr 
Wohngebäude

Sie wollen Ihr Haus energetisch sanieren, wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen?

Wir erstellen den iSFP, beantragen die Förderung und begleiten die Umsetzung. Alles aus einer Hand, ein fester Ansprechpartner.

bis zu 0%
BAFA-Förderung auf das Beraterhonorar
0+
Jahre Erfahrung in der Energieberatung
bis zu 0%
Förderung auf jede Einzelmaßnahme dank iSFP-Bonus

Orientierung

Für welches Wohngebäude lohnt sich der iSFP?

Der individuelle Sanierungsfahrplan eignet sich für Bestandswohngebäude jeder Größe. Hier sehen Sie auf einen Blick, ob Sie richtig sind.

Sie besitzen ein Wohngebäude

Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus im Bestand? Dann ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) das richtige Instrument. Er zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind und sichert Ihnen zusätzliche Förderung.

Ihr Gebäude steht unter Denkmalschutz

Wir sind zertifiziert für die Energieberatung denkmalgeschützter Wohngebäude. Es gelten besondere technische Anforderungen und Förderbedingungen, die wir von Anfang an berücksichtigen.

Sie verantworten ein Nichtwohngebäude

Bürogebäude, Produktionshalle, Schule oder Verwaltungsgebäude? Dann brauchen Sie keinen iSFP, sondern ein Sanierungskonzept nach DIN V 18599.

Nichtwohngebäude

Wohngebäude

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der iSFP ist Ihr persönlicher Fahrplan für die energetische Sanierung.
Er zeigt, welche Maßnahmen sich lohnen, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten und welche Förderung Ihnen zusteht. Die Erstellung wird vom BAFA mit bis zu 50 % bezuschusst.

So läuft die Beratung ab

  • 01

    Erstgespräch

    Sie schildern Ihr Vorhaben. Wir klären gemeinsam, ob ein iSFP sinnvoll ist, welche Förderung in Frage kommt und wie der weitere Ablauf aussieht. Kostenlos und unverbindlich.

  • 02

    Förderantrag

    Wir stellen den BAFA-Antrag in Ihrem Namen. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

  • 03

    Vor Ort Begehung

    Wir nehmen alle relevanten Gebäudedaten direkt am Objekt auf: Bausubstanz, Anlagentechnik, Verbrauchswerte. Das dauert je nach Gebäude ein bis zwei Stunden.

  • 04

    Ihr Sanierungsfahrplan

    Sie erhalten einen iSFP mit Umsetzungshilfe und mehreren Maßnahmenpaketen. Bei der Berichtübergabe besprechen wir alles persönlich.

  • Zwei Wege zur Sanierung

    Schritt für Schritt sanieren

    • Sie setzen einzelne Maßnahmen nacheinander um, je nach Budget und Dringlichkeit. Der iSFP sichert Ihnen 20% Förderung auf jede Einzelmaßnahme und eine Verdopplung der Förderhöhe.
    • Bei energetischen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Sonnenschutz) sowie einer Heizungsoptimierung erstellen wir die technische Projektbeschreibung, stellen den Förderantrag beim BAFA und begleiten die Umsetzung bis zur Auszahlung.
    • Bei der Erneuerung der Heizung (KfW 458) erstellen wir die Bestätigung zum Antrag (BzA), Sie stellen den KfW Antrag über „Meine KfW”, und nach Abschluss bestätigen wir die Durchführung. Bis zu 70 % Förderung sind hier möglich.

    Komplett zum Effizienzhaus

    • Sie sanieren in einem Zug auf einen Effizienzhaus Standard (EH 85 oder besser). Das eröffnet den Zugang zu zinsgünstigen KfW Krediten mit Tilgungszuschuss.
    • Der iSFP bildet die planerische Grundlage: Er weist den Weg zum angestrebten Standard, definiert die konkreten Maßnahmen und bewertet die Wirtschaftlichkeit. Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA).

    • Wir übernehmen den BzA-Antrag, die Fachplanung und die Baubegleitung. Bis zu 35 % Tilgungszuschuss sind über die KfW (Programm 261) möglich, abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard.

    Wichtig:

    Keine finale Auftragsvergabe vor Antragstellung.
    Ein final erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und macht die Förderung unmöglich. Wir stellen sicher, dass Sie den richtigen Ablauf einhalten.

    Abstrakte grüne Hintergrundgrafik
    BAFA-Förderung auf das Beratungshonorar

    Förderung

    Was der Staat übernimmt

    Die Energieberatung selbst und viele Sanierungsmaßnahmen werden großzügig gefördert.

    Wir übernehmen die Antragstellung komplett. Hier sehen Sie, womit Sie rechnen können.

    Bundesförderung für Energieberatung

    Die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) wird mit bis zu 50 % des Beratungshonorars bezuschusst. Das gilt sowohl für die Erstellung des iSFP als auch für die Baubegleitung während der Umsetzung.

    Mehr Infos zu Nichtwohngebäude

    Wohngebäude (EBW)

    Förderung der Energieberatung inkl. iSFP Erstellung

    Gebäudetyp
    Max. Zuschuss
    Ein / Zweifamilienhaus
    650 €
    Mehrfamilienhaus (ab 3 WE)
    850 €

    Drei Förder-Quellen im Überblick

    Was Sie aus BAFA und KfW herausholen können

    BAFA EBW: Energieberatung und iSFP-Erstellung, bis 50 %
    BAFA BEG EM: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Heizungsoptimierung, mit 
iSFP bis 20 %
    KfW 458 + 261: Heizungstausch bis 70 %, Komplettsanierung mit Tilgungszuschuss
    KfW 358 Ergänzungskredit: der Ergänzungskredit fördert Einzelmaß­nahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt bzw. bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde

    Häufige Fragen

    Das werden wir oft gefragt

    Kurze, klare Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um
    Sanierungsfahrpläne, Sanierungskonzepte und Förderung.

    • Was ist der Unterschied zwischen iSFP und Sanierungskonzept?

      Der iSFP ist Ihr individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude wie Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Das Sanierungskonzept nach DIN V 18599 ist das gleichwertige Verfahren für Nichtwohngebäude wie Büros, Produktionshallen oder kommunale Liegenschaften. Beide werden vom BAFA mit bis zu 50 % gefördert. Wenn Sie ein Wohngebäude besitzen, ist der iSFP das richtige Instrument.

    • Wie lange dauert die Erstellung eines iSFP?

      Von der Antragstellung bis zum fertigen Bericht rechnen wir mit vier bis sechs Wochen. Die BAFA-Antragsbearbeitung dauert in der Regel 48 Stunden. Die Vor-Ort-Begehung selbst nimmt ein bis zwei Stunden in Anspruch. Die Berichterstellung und persönliche Übergabe schließen den Prozess ab.

    • Was bringt mir der iSFP-Bonus konkret?

      Mit einem erstellten iSFP erhöht sich Ihre Förderung für jede spätere Einzelmaßnahme von 15 % auf 20 %. Das gilt für Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz und Anlagentechnik. Die maximale Förderhöhe pro Wohneinheit verdoppelt sich ebenfalls von 30.000 € auf 60.000 €. Bei einer Investition von 60.000 € beträgt der Zuschuss ohne iSFP 4.500 €. Mit iSF erhöht er sich auf 12.000 €. Der iSFP rechnet sich damit oft schon bei der ersten umgesetzten Maßnahme.

    • Ich habe schon einen Handwerker beauftragt. Geht die Förderung trotzdem?

      Wenn der Auftrag bereits final erteilt wurde, gilt das als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und macht die Förderung in den meisten Fällen unmöglich. Ausnahme: Verträge mit aufschiebender oder auflösender Bedingung in Bezug auf die Förderzusage sind zulässig. Sprechen Sie uns vor der Beauftragung an, dann prüfen wir, was in Ihrer Situation noch möglich ist.

    • Beraten Sie auch bei denkmalgeschützten Gebäuden?

      Ja. Wir sind zertifiziert für die Energieberatung denkmalgeschützter Wohngebäude und Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Hier gelten besondere technische Anforderungen und gesonderte Förderbedingungen, die wir von Anfang an in den Sanierungsfahrplan einarbeiten.

    • Was kostet die Beratung nach Abzug der Förderung?

      Die genauen Kosten hängen von Größe und Komplexität Ihres Gebäudes ab. Nach Abzug der BAFA-Förderung von 50 % bleibt für Sie ein überschaubarer Eigenanteil. Im kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen einen konkreten Festpreis und zeigen, welche Nettokosten am Ende übrig bleiben.

    • Arbeiten Sie bundesweit?

      Ja, wir sind bundesweit für unsere Kunden im Einsatz. Unser Hauptaktionsradius liegt im Saarland, in Homburg und in Rheinland-Pfalz, wo die Vor-Ort-Begehungen besonders kurzfristig möglich sind. Für Projekte außerhalb dieser Region planen wir die Begehung in Abstimmung mit Ihnen.