Sanierungskonzept nach DIN V 18599 für Ihr 
Nichtwohngebäude

Sie wollen Ihr Gebäude systematisch modernisieren, wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen?

Wir bilanzieren das Gebäude nach DIN V 18599, beantragen die Förderung und begleiten die Umsetzung. Alles aus einer Hand, ein fester Ansprechpartner.

bis zu 0%
BAFA-Förderung auf das Beraterhonorar
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Jahre Erfahrung in der Energieberatung
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bilanzierte Nichtwohngebäude

Orientierung

Für welches Nichtwohngebäude eignet sich das Sanierungskonzept?

Das Sanierungskonzept nach DIN V 18599 eignet sich für Gewerbe-, Verwaltungs- und Kommunalimmobilien jeder Größe. Hier sehen Sie auf einen Blick, ob Sie richtig sind.

Sie verantworten ein Nichtwohngebäude

Bürogebäude, Produktionshalle, Schule oder Verwaltungsgebäude? Dann brauchen Sie kein iSFP, sondern ein Sanierungskonzept nach DIN V 18599.

Es bilanziert das gesamte Gebäude und bildet die Grundlage für gezielte Investitionen und Fördermittel.

Sie wollen Prozesse oder Anlagen optimieren

Wenn nicht das Gebäude, sondern Ihre Produktionsprozesse oder technischen Anlagen im Fokus stehen, ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247 der richtige Weg.

Zur Energieaudit Seite

Sie besitzen ein Wohngebäude

Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus? Für Wohngebäude ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) das richtige Instrument, mit bis zu 20 % Förderung auf jede Maßnahme.

Infos Zu Wohngebäuden

Nichtwohngebäude

Das Sanierungskonzept nach 
DIN V 18599

Das Sanierungskonzept ist der Fahrplan für die energetische Modernisierung Ihres Nichtwohngebäudes. Wir bilanzieren Gebäudehülle, Heizung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung nach DIN V 18599, zeigen welche Maßnahmen sich lohnen und welche Förderung Ihnen zusteht. Die Erstellung wird vom BAFA mit bis zu 50 % bezuschusst.

So läuft die Beratung ab

  • 01

    Erstgespräch

    Sie schildern Ihr Vorhaben und Ihre Gebäudesituation. Wir klären gemeinsam, ob ein Sanierungskonzept sinnvoll ist, welche Förderung in Frage kommt und wie der weitere Ablauf aussieht. Kostenlos und unverbindlich.

  • 02

    Förderantrag

    Wir stellen den BAFA-Antrag für das Sanierungskonzept (EBN) in Ihrem Namen. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

  • 03

    Vor Ort Begehung

    Wir nehmen alle relevanten Gebäudedaten direkt am Objekt auf: Bausubstanz, Anlagentechnik, Beleuchtung, Verbrauchswerte. Je nach Gebäudegröße planen wir 3 – 6 Stunden ein.

  • 04

    Ihr Sanierungsfahrplan

    Sie erhalten ein vollständiges Sanierungskonzept nach DIN V 18599 mit konkreten Maßnahmenempfehlungen, Wirtschaftlichkeitsbewertung und Förderstrategie. Bei der Berichtübergabe besprechen wir alles persönlich.

  • Zwei Wege zur Sanierung

    Schritt für Schritt sanieren

    • Sie setzen Maßnahmen schrittweise um, je nach Budget und betrieblicher Planung. Das Sanierungskonzept legt die sinnvolle Reihenfolge fest und sichert Ihnen bis zu 15% auf jede Einzelmaßnahme.
    • Bei Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Beleuchtung erstellen wir die technische Projektbeschreibung, stellen den BAFA-Antrag und begleiten die Umsetzung bis zur Auszahlung.
    • Heizungstechnik wird mit 30 % Grundförderung über das BEG-Programm gefördert, gestaffelt nach Nettogrundfläche.

    Komplettsanierung zum BEG-Effizienzgebäude

    • Sie sanieren in einem Zug auf einen Effizienzgebäude-Standard. Das eröffnet den Zugang zu zinsgünstigen KfW-Krediten mit Tilgungszuschuss.
    • Das Sanierungskonzept bildet die planerische Grundlage: Es weist den Weg zum angestrebten Standard, definiert die konkreten Maßnahmen und bewertet die Wirtschaftlichkeit.
    • Wir übernehmen die Fachplanung und Baubegleitung. Mit bis zu 50% Förderung, gedeckelt nach Nettogrundfläche.

    Wichtig:

    Keine finale Auftragsvergabe vor Antragstellung.
    Ein final erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und macht die Förderung unmöglich. Wir stellen sicher, dass Sie den richtigen Ablauf einhalten.

    Leistungen

    Was wir konkret für Sie tun

    Sanierungskonzept erstellen

    Vollständige energetische Bilanzierung nach DIN V 18599. Wahlweise als stufenweiser Sanierungsfahrplan oder als Konzept zur Sanierung in einem Zug zum BEG Effizienzgebäude.

    Gebäude ganzheitlich analysieren

    Wir bewerten Gebäudehülle, Heiztechnik, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung. Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen mit Prioritäten und Kosten-Nutzen-Bewertung.

    Förderung beantragen

    Wir ermitteln die passenden Programme (BAFA, KfW), stellen die Anträge und begleiten den gesamten Prozess bis zur Auszahlung. Sie müssen sich um nichts kümmern.

    Energieausweis für Nichtwohngebäude: Pflicht seit 2009

    Bei Verkauf, Neuvermietung oder Neuverpachtung eines Nichtwohngebäudes muss ein Energieausweis vorgelegt werden.
    Seit Mai 2021 gelten die Anforderungen des GEG vollumfänglich. Wir erstellen Bedarfs- und Verbrauchsausweise für alle Nichtwohngebäude.

    Baubegleitung übernehmen

    Während der Umsetzung prüfen wir, ob die Maßnahmen normgerecht ausgeführt werden. Die Baubegleitung wird ebenfalls mit bis zu 50 % gefördert.

    Abstrakte grüne Hintergrundgrafik
    BAFA-Förderung auf das Beratungshonorar

    Förderung

    Was der Staat übernimmt

    Die Energieberatung selbst und viele Sanierungsmaßnahmen werden großzügig gefördert.

    Wir übernehmen die gesamte Antragstellung. Hier sehen Sie, womit Sie rechnen können.

    Bundesförderung für Energieberatung

    Die Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN) wird mit bis zu 50 % des Beratungshonorars bezuschusst. Das gilt sowohl für die Erstellung des Sanierungskonzepts nach DIN V 18599 als auch für die Baubegleitung während der Umsetzung.

    Mehr Infos zu Wohngebäuden

    Nichtwohngebäude (EBN)

    Förderung des Sanierungskonzepts nach DIN V 18599

    Nettogrundfläche
    Max. Zuschuss
    Unter 200 m²
    850 €
    200 bis 500 m²
    2500 €
    über 500 m²
    4000 €

    Drei Förder-Quellen im Überblick

    Beratung, Einzelmaßnahmen und Komplettsanierung im Vergleich

    BAFA EBN: Energieberatung und Sanierungskonzept nach DIN V 18599, bis 50% (max. 4.000 €)
    BAFA BEG EM: Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik 15%, Heizungstechnik mind. 30%
    KfW: Komplettsanierung zum BEG-Effizienzgebäude mit Tilgungszuschuss von bis zu 35 % und Fachplanung bis 50%

    Häufige Fragen

    Das werden wir oft gefragt

    • Was ist der Unterschied zwischen iSFP und Sanierungskonzept?

      Das Sanierungskonzept nach DIN V 18599 ist das Verfahren für Nichtwohngebäude wie Bürogebäude, Produktionshallen, Schulen oder kommunale Liegenschaften. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das gleichwertige Instrument für Wohngebäude. Beide werden vom BAFA mit bis zu 50 % gefördert. Wenn Sie ein Nichtwohngebäude verantworten, ist das Sanierungskonzept das richtige Instrument.

    • Wie lange dauert die Erstellung?

      Je nach Gebäudegröße und Komplexität rechnen wir mit sechs bis zehn Wochen. Die BAFA-Antragsbearbeitung dauert in der Regel 48 Stunden. Die Vor-Ort-Begehung selbst nimmt einen halben bis ganzen Tag in Anspruch. Die anschließende Bilanzierung nach DIN V 18599 und Berichterstellung ist der zeitlich umfangreichste Teil.

    • Können auch Kommunen ein Sanierungskonzept beauftragen?

      Ja. Wir arbeiten regelmäßig mit Kommunen, Städten und öffentlichen Trägern an Schulen, Verwaltungsgebäuden, Sporthallen und kulturellen Einrichtungen. Die BAFA-Förderung gilt auch für kommunale Liegenschaften. Bei Vergaben nach VOB/VOL begleiten wir Sie zudem durch das Ausschreibungsverfahren und stellen alle erforderlichen Unterlagen bereit.

    • Ich habe schon einen Auftrag erteilt. Geht die Förderung trotzdem?

      Wenn der Auftrag bereits final erteilt wurde, gilt das als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und macht die Förderung in den meisten Fällen unmöglich. Ausnahme: Verträge mit aufschiebender oder auflösender Bedingung in Bezug auf die Förderzusage sind zulässig. Sprechen Sie uns vor der Auftragsvergabe an, dann prüfen wir, was in Ihrer Situation noch möglich ist.

    • Was kostet die Beratung nach Abzug der Förderung?

      Die Kosten hängen von Größe, Komplexität und Anzahl der Gebäudezonen ab. Nach Abzug der BAFA-Förderung von 50 % bleibt für Sie ein Eigenanteil, der je nach Nettogrundfläche zwischen einigen hundert und wenigen tausend Euro liegt. Im kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen einen konkreten Festpreis und zeigen, welche Nettokosten am Ende übrig bleiben.

    • Wir haben mehrere Liegenschaften. Können Sie die alle bewerten?

      Ja. Für Eigentümer mit mehreren Nichtwohngebäuden (Unternehmen mit mehreren Standorten, Kommunen mit Schul- oder Verwaltungs-Portfolios, Hausverwaltungen) erstellen wir Portfolio-Bewertungen und priorisieren Maßnahmen nach Wirtschaftlichkeit und Förderpotenzial. So wissen Sie, welches Gebäude zuerst saniert werden sollte und wo die größten Einsparungen liegen.

    • Arbeiten Sie bundesweit?

      Ja. Wir sind bundesweit für unsere Kunden im Einsatz und haben über 400 Nichtwohngebäude deutschlandweit bilanziert.