Schritt 1: Nehmen Sie zunächst über die auf dieser Webseite angebotenen Wege Kontakt zu mir auf. Wir vereinbaren ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch. Dabei besprechen wir Ihr Vorhaben, mögliche Schritte zur Verbesserung der Energieeffizienz und bestehende Fördermöglichkeiten.
Schritt 2: Wenn Sie sich für die Energieberatung entscheiden, stelle ich in Ihrem Namen den entsprechenden Antrag auf Förderung. Die Höhe der BAFA-Förderung für die Energieberatung beträgt bis zu 80% der Gesamtkosten.* Das BAFA prüft den Antrag für gewöhnlich innerhalb von vier Wochen und erteilt Ihnen dann eine Zusage in Form eines Zuwendungsbescheids.
Schritt 3: Ich führe die Vor-Ort-Energie-Begehung durch und nehme alle wichtigen Daten auf.
Schritt 4: Anhand der aufgenommenen Daten und der mit Ihnen besprochenen Effizienzmaßnahmen erstelle ich einen Energiebericht in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans iSFP (siehe Video). Mit dem iSFP können Sie Fördergelder für Einzelmaßnahmen in Höhe von bis zu 20% der Investitionskosten** erhalten. Im Falle der Erneuerung der Wärmeerzeugung können Sie sogar bis zu 55% der Anschaffungskosten als Förderung erhalten***.
* maximal jedoch 1.300€ für EFH bzw. 1.700€ für MFH
** Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 € brutto. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 60.000 € pro Wohneinheit.
*** Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt: 30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
**** Angaben ohne Gewähr.
Schritt 1: Haben Sie bereits eine Einzelmaßnahme geplant oder möchten Sie schrittweise die im iSFP angeratenen Maßnahmen umsetzen, kann ich in Ihrem Namen einen Antrag auf Förderung der Einzelmaßnahme stellen. Ganz wichtig: Vergeben Sie noch keinen Auftrag! Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn und macht eine Förderung damit unmöglich (siehe Video)
Schritt 2: Nach Antragstellung können Sie Angebote von Fachunternehmen einholen und ich erstelle die technische Projektbeschreibung (TPB) beim BAFA oder der KfW.
Schritt 3: Nun kann ich für Sie den Antrag auf Förderung stellen (und aktiviere für Sie den BAFA-Portal-Zugang mithilfe des Aktivierungslinks). Der Antrag wird geprüft und per Post in Form eines Zuwendungsbescheids bewilligt.
Schritt 4: Sie erteilen den Auftrag für die Umsetzung der Maßnahme (bspw. Installation einer Anlage, Dämmmaßnahmen o.ä.) an ein Unternehmen Ihrer Wahl.
Schritt 5: Nach Fertigstellung der Maßnahme erstelle ich einen Verwendungsnachweis und reiche diesen über das BAFA-Portal ein.
Schritt 6: Das BAFA prüft den Verwendungsnachweis und die eingereichten Dokumente. Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA oder die KfW den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.
Copyright © 2023 Scherf Energieberatung - Alle Rechte vorbehalten
Wir setzen Cookies ein, um den Website-Traffic zu analysieren und dein Nutzererlebnis für diese Website zu optimieren. Wenn du Cookies akzeptierst, werden deine Daten mit denen anderer Nutzer zusammengeführt.