Idealerweise findet der erste Termin vor Ort statt, damit wir uns einen Eindruck von dem Beratungsobjekt machen können. Um den Termin zu koordinieren, können Sie sich im Kalender eintragen. Wir werden Sie zurückrufen.
Fahrplan mit Sanierungskonzept für ein Nichtwohngebäude bis zum Effizienzhaus. Energieberatung mit bis zu 50% Förderung vom BAFA.*
Fahrplan für die energetische Sanierung eines Wohngebäudes bis zum Effizienzhaus. Energieberatung mit bis zu 50% Förderung vom BAFA.*
Systematisches Verfahren zur Ermittlung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen in Produktionsprozessen. Energieberatung mit bis zu 50% Förderung vom BAFA.*
Wir sind im Bereich denkmalgeschützte Gebäude zertifiziert und daher zur Durchführung von Energieberatungen für Denkmäler und erhaltenswerter Bausubstanz berechtigt. Energieberatungen werden hier mit bis zu 50% vom BAFA gefördert.*
Notwendig, um höhere Effizienzstufen bei der KfW zu erreichen. Durch die Berechnung kann nachgewiesen werden, dass der pauschale Zuschlag der Wärmeverluste durch Wärmebrücken weniger als 10% der gesamten Transmissionswärmeverluste beträgt.
Erforderlich zur Prüfung der Einsetzbarkeit einer Wärmepumpe als Wärmeerzeuger. Die Heizungsfirmen übernehmen die errechneten Parameter für die Auslegung der Wärmepumpe, der Umwälzpumpen und der Wärmeübertrager.
Pflicht bei vielen Verfahren wie u.a. Immobilieverkauf oder -vermietung. Bei Wohngebäuden, die vor 1978 gebaut wurden, ist ein Bedarfsenergieausweis notwendig.
Im Rahmen der Baubegleitung wird geprüft, ob die geplanten Sanierungsmaßnahmen die Mindestanforderung des BEG erfüllen und ob diese korrekt ausgeführt werden. Die Baubegleitung wird mit bis zu 50% der Kosten vom BAFA gefördert.
Aktionsradius Wohngebäude
Deutschlandweit auditierte Unternehmen
und bilanzierte Nichtwohngebäude
Suchen Sie einen kompetenten Experten - ob für die Erstellung Ihres Energieaudits, Sanierungsfahrplans oder Sanierungskonzept, Verbrauchs- oder Bedarfsenergieausweis - können Sie sich auf das Team der Scherf Energieberatung verlassen. Wir stehen Ihnen kompetent und zuverlässig zur Seite. Mit über 10 Jahren Erfahrung und umfassendem Fachwissen können wir Sie beraten. Darüber hinaus sind wir nicht nur auf regionaler Ebene, sondern bundesweit im Einsatz. Sie haben bei uns immer einen festen Ansprechpartner zur Hand. Ergreifen Sie jetzt die Gelegenheit und treten Sie mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne!
Die energetische Bewertung von Gebäuden sollte elementarer Bestandteil von Sanierungsplänen sein. Haben Sie Fragen zum energetischen Status Ihres Hauses, sind Sie bei uns richtig. Unser Team aus Experten nimmt für Sie die energetische Gebäudebewertung nach DIN V 18599 vor. Sie setzt sich aus insgesamt 13 Teilen zusammen, in denen der Energiebedarf für verschiedene Gebäudebereiche ermittelt wird. Dazu gehören:
Im Rahmen der Bewertung erfolgt generell die Ermittlung des End-, Nutz- und Primärenergiebedarfs. Nachdem die DIN V 18599 lange nur für Nichtwohngebäude galt, hat eine Novelle der EnEV 2009 dies geändert. Mittelfristig war es jedoch noch möglich, eine Bewertung von Wohngebäuden nach anderen Verordnungen vorzunehmen. Seit dem GEG 2024 ist das nicht mehr der Fall. Seither gilt die DIN V 18599 als verpflichtend sowohl für Nicht- als auch für Wohngebäude. Sie muss immer dann angewandt werden, wenn es um die Ausstellung von Energieausweisen oder anderen öffentlich-rechtlichen Nachweisen geht.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für die DIN V 18599 und nehmen alle damit einhergehenden nötigen Berechnungen vor. Die DIN V 18599 wird sowohl im Neu- als auch Bestandsbau angewandt. Bei der Bewertung der Gebäude werden alle relevanten Energieströme einerseits und andererseits alle Wechselwirkungen berücksichtigt, die es zwischen der jeweiligen Gebäudehülle, der verbauten Anlagentechnik und der Nutzung gibt. Damit soll in erster Linie der für ein Gebäude geltende Primärenergiebedarf berücksichtigt werden. Wir wenden dabei nach den Vorgaben der DIN V 18599 eine zonenweise Berechnung an. Sie erlaubt es sowohl, die beim Endenergiebedarf auftretenden Gewinne sowie Verluste zu definieren.
Der Endenergiebedarf bildet die elementare Grundlage, um schließlich den Primärenergiebedarf zu bestimmen. Hierfür müssen natürlich verschiedene Primärenergiefaktoren berücksichtigt werden.
Die DIN V 18599 gilt als ausgesprochen umfangreiche Norm. Sie setzt sich aus insgesamt 13 Teilen zusammen und gibt umfassende Empfehlungen zu einer komplexen Berechnung. Umso wichtiger ist es für die Ausführung einen kompetenten Partner an der Seite zu haben, der Sie als Gebäudebesitzer durch die einzelnen Schritte des Bilanzierungsprozesses führt. Vertrauen Sie hier auf die Kompetenz unseres Teams. Wir sind deutschlandweit für unsere Kunden im Einsatz und sind nicht nur der Ansprechpartner für die Gebäudebewertung nach DIN V 18599, sondern auch für das Energieaudit DIN EN 16247.
Mit dem Energieaudit nach DIN EN 16247 bieten wir eine umfassende Energieberatung für Nicht-KMU, unabhängig von der Branche, in der sie tätig sind, an. Diese strukturierte Energieberatung ist generell für Nicht-KMU verpflichtend, sollte aber auch von kleineren Unternehmen durchaus in Betracht gezogen werden. Immerhin deckt sie potenzielle Energieeinsparungen auf und zeigt, wie Sie die Kosten in Ihrem Unternehmen senken können. Insbesondere in Anbetracht der in den letzten Jahren steigenden Energiekosten ist die konsequente Reduzierung dieser für immer mehr Betriebe essenziell geworden.
Die Energieberatung nach DIN EN 16247 liefert Ihnen einen detaillierten Überblick über sämtliche in Ihrem Betrieb vorhandenen Energieverbräuche und definiert potenzielle Sparmöglichkeiten. Weiterhin erhalten Sie mit dem Energieaudit nach DIN EN 16247 einen Maßnahmenplan mit Empfehlungen, die dazu beitragen, die Kosten zu reduzieren und die Energieeffizienz langfristig zu steigern.
Das Energieaudit nach DIN EN 16247 verspricht Ihnen noch einen weiteren Vorteil: Mit diesem erhalten Sie eine wichtige und aussagekräftige Grundlage, die Sie für die Einführung eines Energiemanagementsystems nutzen können. Für die Kostenaufstellung erfolgt im Rahmen des Energieaudits eine individuelle Standortbegehung. Im Anschluss an diese nehmen wir eine systematische Analyse von Energieverbrauch sowie den vorhandenen Verbrauchern in Ihrem Unternehmen vor. Wir erstellen für Sie einen detaillierten Maßnahmenkatalog. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erlaubt es Ihnen, Kosten zu reduzieren und die Energieeffizienz zu verbessern.
Wir haben für Sie abschließend noch einmal die wichtigsten Fragen zusammengestellt, die uns immer wieder in Verbindung mit dem Energieaudit nach DIN EN 16247 begegnen.
Gibt es Unternehmen, für die das Energieaudit nach DIN EN 16247 verpflichtend ist?
In der Tat ist das Energieaudit nach DIN EN 16247 für größere Unternehmen, sogenannte Nicht-KMU, vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Diese Pflicht gilt für alle Betriebe, die einen Gesamtenergieverbrauch von über 500.000 Kilowattstunden pro Jahr haben. Die Pflicht zur Durchführung eines solchen Audits ist im Energiedienstleistungsgesetz verankert. Die Durchführung des Audits nach DIN EN 16247 ist nicht die einzelne Möglichkeit, um dieser Pflicht nachzukommen. Generell kann diese auch erfüllt werden, indem Sie sich dazu entschließen, ein nach ISO 50001 definiertes Energiemanagementsystem einzuführen oder das EMAS-Umweltmanagementsystem umzusetzen. Unternehmen, die aufgrund von Wachstum den KMU-Status verloren haben, haben maximal 20 Monate Zeit, um ein solches Audit durchzuführen.
Stehen Förderungen für das Energieaudit nach DIN EN 16247 zur Verfügung?
Unternehmen, die nicht zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247 verpflichtet sind, können im Rahmen der “Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme” eine Förderung für die Durchführung beantragen. Das Audit wird in diesem Fall freiwillig vorgenommen. Die Voraussetzungen für die Förderungen sind überschaubar. So müssen die Betriebe in diesem Fall einen Unternehmenssitz in Deutschland sowie die Durchführung des Geschäftsbetriebs in der Bundesrepublik nachweisen. Die Fördergelder beziehen sich auf das Beraterhonorar und umfassen 50 Prozent der entstehenden Kosten. Die Maximalsumme, die ausgezahlt wird, beträgt jedoch 3.000 Euro, wenn die für das Unternehmen entstehenden Energiekosten die Netto-Marke von 10.000 Euro übersteigen. Bei geringeren Energiekosten liegt die maximale Förderung nur bei 600 Euro.
Wenn Sie einen erfahrenen Energieeffizienzexperten suchen, der Sie umfassend berät, sind Sie bei uns richtig. Wir sind Ihr Partner für die Erstellung von Energieaudits und Sanierungskonzepten. Profitieren Sie einerseits von unserem umfassenden fachlichen Know-how und andererseits von unserem Engagement. Mit unserem Team sind wir in der gesamten Bundesrepublik im Einsatz und beraten nicht nur Unternehmen, sondern auch zahlreiche Privathaushalte sowie Kommunen und Gemeinden. Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt zu uns auf!
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an energie@scherfenergieberatung.de
oder https://wa.me/+49 163 7895409
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