Im Rahmen dieses Moduls werden Energieaudits gefördert, die den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen.
Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage. Ziel ist die Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.
Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Transport, wie auch allgemein das Nutzerverhalten.
Energieaudits und Managementsysteme: Alle Nicht-KMU sind verpflichtet gemäß § 8 EDL-G alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.
Eine förderfähige Energieberatung muss sich an der DIN EN 16247-1 ausrichten. Gemäß der DIN EN 16247-1 bezieht sich ein Energieaudit immer auf eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.
Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 Euro. Bei jährlichen niedrigeren Energiekosten beträgt die Förderung 50% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 Euro.
Querschnittstechnologien: Kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 25 % bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition. Bei mittleren Unternehmen beträgt die Höhe der Förderung 20 %:
Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien: Kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 60 % der förderfähigen Kosten der Investition. Bei mittleren Unternehmen beträgt die Höhe der Förderung 50 %, bei Unternehmen ohne KMU-Status 40 %:
MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software: Die Höhe der Förderung der förderfähigen Kosten der Investition beträgt bei kleinen Unternehmen 45 %, bei mittleren Unternehmen 35 % und bei Unternehmen ohne KMU-Status 25 %.
Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: Kleine Unternehmen erhalten eine pauschale Förderung in Höhe von 15 %. Bei mittleren Unternehmen beträgt die Förderung 10%. Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen.
Transformationspläne: Ziel der Förderung von Transformationsplänen ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Transformationsplans gehört u. a. ein Katalog mit konkreten unternehmensspezifischen Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgas-Emissionen deutlich gesenkt werden können.
Elektrifizierung von kleinen Unternehmen: Die Höhe der Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt 33 %:
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